Kirchenvorstandswahl am 21. Oktober 2018

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Evangelische Kirchengemeinden werden vom Kirchenvorstand geleitet. Der Kirchenvorstand ist sozusagen der "Stadtrat" einer Kirchengemeinde. Alle sechs Jahre wird dieses für Kirchengemeinden so entscheidende wichtige Leitungsgremium neu gewählt.

Dieses Jahr ist es wieder soweit:

Am 21. Oktober 2018 sind Kirchenvorstandswahlen in Bayern. 2,2 Millionen Wahlberechtigte wählen 10.000 Ehrenamtliche, die gemeinsam mit Pfarrerinen und Pfarrern sowei berufenen Mitgliedern Leitungsverantwortung für ihre Kirchengemeinde übernehmen.

Wahlberechtigt ist:

  • wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert oder aufgenommen wurde
    oder
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Der Kirchengemeinde seit mindestens 3 Monaten angehört.

Neu ist, dass alle Wahlberechtigten Ihre Wahlunterlagen in einem Brief mit der Post bekommen. Neu ist auch, dass alle Wahlberechtigten dabei auch gleich die Unterlagen für Briefwahl mitbekommen.

Das demokratische System eines evangelischen Kirchenvorstands ist auch gesamtgesellschaftlich gesehen einzigartig: Es gibt kein dichteres demokratisches System in unserer Gesellschaft.

Deshalb ist die Kirchenvorstandswahl so wichtig.

Für den Kirchenvorstand kann kandidieren:

  • Wer wahlberechtigt ist und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Im Kirchenvorstand wirken Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherin gleichberechtigt mit den GemeindepfarrerInnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.

Der Kirchenvorstand trägt Verantwortung für

  • die Vermittlung des christlichen Glaubens,
  • für seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben
  • für Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde, einschließlich der Besetzung der Pfarrstellen
  • den Haushalt und die Verwendung der finanziellen Mittel
  • für die Kirchen und Gebäude der Krichengemeinde, Ihre Nutzung und Instandhaltung.

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an:

Dr. Paul Hermann-Zellfelder
Geschäftsführender Pfarrer
Tel: 09122/9256-200
E-Mail

Die Wahl wird von einem Vertrauensausschuss vorbereitet: Bis 20. Mai ist ein vorläufiger Wahlvorschlag aufzustellen. Bis 11. Juni 2018 geht die Nachbennenungsfrist. Der endgültige Wahlvorschlag ist bis 17. Juni aufzustellen.

Aufgrund der Größe unserer Kirchengemeinde von über 9.000 Gemeindemitgliedern sind 9 Kirchenvorsteher- und Kirchenvorsteherinnen von den wahlbereichtigten Gemeindemitgliedern direkt zu wählen.