Mit Urkunde des Kultusministeriums vom 26.04.2016 ist die vom Stifter, Peter Witzer, errichtete Inge Witzer-Stftung als rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Schwabach, im Evang. Haus in der Wittelsbacherstr. 4, anerkannt. Es ist die erste kirchliche Stiftung, die in unserer Kirchengemeinde errichtet wurde. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke.
Gründe für die Errichtung der Stiftung:
Vor Jahren haben meine Frau Inge und ich uns Gedanken über unseren Nachlass gemacht, dies vor dem Hintergrund, dass unsere Ehe kinderlos geblieben ist. Deshalb sollte der Überlebende von uns beiden zumindest einen Teil des vorhandenen Vermögens nach seinem Tod gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stellen, die das Kindeswohl im Auge haben. Das war erst einmal recht unverbindlich in die, wie wir glaubten, fernere Zukunft gedacht. Nachdem aber meine Frau im Jahr 2015 viel zu früh im Alter von 59 Jahren nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist, lag es an mir, unser beider Willen zu erfüllen. Ich wollte das nicht durch ein Testament nach meinem Tode regeln, sondern noch zu Lebzeiten sehen, was daraus wird. Nachdem ich mich dann ausführlich informiert hatte, habe ich den Weg über eine kirchliche Stiftung in unserer Gemeinde als beste Möglichkeit gesehen, nachhaltig für das Kindeswohl zu wirken und das nicht in irgendwelchen fernen Ländern, sondern hier in unserer Gemeinde, da es auch hier zunehmend Bedürftigkeit gibt.
Aber zurück zu den Beweggründen, dazu zitiere ich aus der Präambel zur Satzung der Inge Witzer-Stiftung. „Da unsere Ehe kinderlos geblieben ist, war es unser gemeinsamer Wille, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg hin zu einem selbstbestimmten Leben in vielfältiger Weise zu unterstützen und zu fördern.“ Nach dem frühen Tod meiner Frau habe ich unser beider Willen in Form dieser Stiftung verwirklicht und mit der Namengebung ehre ich das Andenken an meine Frau Inge.
Was ist der Zweck der Stiftung?
Vorrangiger Zweck der Stiftung ist es, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schwabach-St. Martin zu unterstützen und zu fördern.
Des Weiteren soll die Arbeit in unserer Kirchengemeinde St. Martin im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt werden.
Wie wird der verbindliche Stiftungszweck verwirklicht?
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt durch die Gewährung von Einzelfallhilfen im Rahmen der Mildtätigkeit und durch die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an kirchengemeindliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.
Zur Erfüllung des Stiftungszwecks, die finanzielle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher sowie die Zuwendungen an kirchengemeindliche Einrichtungen für die Kinder- und Jugendarbeit, werden sowohl die eingegangenen Spenden innerhalb eines Jahres sowie die Erträge aus dem Grundstockvermögen der Stiftung verwendet, allerdings vermindert um die vorgeschriebene Rücklage zur dauerhaften Erhaltung des Wertes des Grundstockvermögens.
Die Vorschläge, wer als Empfänger von Einzelfallhilfen in Frage kommt, können neben den Pfarrern ausschließlich von Verantwortlichen verschiedener Teilorganisationen innerhalb der Kirchengemeinde gemacht werden, z.B. dem Kirchenvorstand, Leiterinnen der Kindertagesstätten, Jugendreferent u.a. Es soll ausdrücklich nicht so sein, dass sich Bedürftige von sich aus an die Stiftung wenden und um Unterstützung nachsuchen. Bei den Zuwendungen an kirchengemeindliche Einrichtungen für die Kinder- und Jugendarbeit soll es nicht darum gehen, den jeweiligen Sachaufwandsträger von seinen Verpflichtungen zu entlasten, sondern solche Leistungen im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten der Stiftung zu finanzieren, die vom Sachaufwandsträger nicht übernommen werden.
Der im Stiftungszweck festgelegte Wille des Stifters ist alleinige Richtschnur für das Handeln des Stiftungsvorstands, denn davon darf nicht abgewichen werden. Darüber wacht auch die Landeskirchenstelle in Ansbach, die die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung jährlich überprüft.
Wie ist die Stiftung organisiert?
Die Stiftung wird vom Stiftungsvorstand aus fünf Personen geleitet, es sind dies zur Zeit:
Peter Witzer, Vorsitzender
Pfarrer Dr. Zellfelder, Stellvertretender Vorsitzender
Annette Schwarz, Kirchenvorstand
Ralf Schmidt, Kirchenvorstand
Thomas Babel
Dieses Gremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und bestimmt die Geschicke der Stiftung. Insbesondere ist der Stiftungsvorstand dafür verantwortlich, dass das eingebrachte Stiftungsvermögen nach Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung angelegt wird, denn das Stiftungsvermögen ist unangreifbares Grundstockvermögen und muss in seinem Wert durch einen Teil der Erträge gegen Geldentwertung abgesichert und erhalten werden. Das Tagesgeschäft der Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und seinen Stellvertreter erledigt.
Nebenbei: Die Mitglieder des Stiftungsvorstands arbeiten allesamt selbstverständlich ehrenamtlich. Außer Konto- und Portogebühren fallen keine weiteren Kosten an.
Als Stifter habe ich größtes Interesse daran, dass die Stiftung segensreich zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen innerhalb unserer Gemeinde arbeiten und den Stiftungszweck erfüllen kann. Das kann umso besser gelingen, je mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Deshalb meine Bitte: Unterstützen Sie die Stiftung bei ihrer Arbeit, das ist möglich durch:
Spenden, die direkt für den Stiftungszweck verwendet werden können.
Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung - auch durch Erbschaften, die es der Stiftung ermöglichen, langfristig und nachhaltig zu arbeiten.
Beides ist steuerlich absetzbar: Ab einer Spende von 200 Euro stellt die Stiftung Spendenbescheinigungen aus, bei niedrigeren Beträgen genügt der Überweisungsbeleg.
Bei höheren Beträgen sollte der Zuwender auf dem Überweisungsträger vermerken, ob es sich um eine Spende handelt oder um eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung. Hier sind wesentlich höhere Beträge steuerlich absetzbar.
Vita:
- Inge Witzer wurde am 12.8.1955 als Inge Schwenold in Nürnberg geboren
- 1957 Übersiedlung nach Schwabach, wo die Eltern das Familienheim gebaut haben
- 1962 - 1970 Besuch der Volksschule in Schwabach
- 1969: Mit 14 Jahren erkrankt Inge an Diabetes Typ I, d.h. lebenslanges mehr- maliges tägliches Insulinspritzen
- 1970 - 1973 Besuch der Handelsschule Schwabach mit Abschluss Mittlere Reife
- 1.9.1973 - 22.1.1976 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der damaligen Kreis- und
Stadtsparkasse Schwabach
- Vom 23.1.1976 bis zu ihrem Tod als Bankkauffrau bei der Sparkasse Mfr. Süd beschäftigt
- Im November 1977 lernt sie die Liebe ihres Lebens, Peter Witzer, kennen
- Heirat am 10.8.1979
- Im Jahr 2012 Erkrankung an einer seltenen Autoimmunkrankheit
- Am 3. August 2015 verstirbt Inge Witzer nach langer, schwerer Krankheit im Alter
von 59 Jahren
Peter Witzer
Spendenkonto Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE56 7645 0000 0231 6164 18
Bitte gegen Sie als Verwendungszweck: "Inge Witzer - Stiftung" an.