Kirchgeld

Was ist das Kirchgeld eigentlich?

Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer, das auf Beschluss des Bayerischen Landtags eingeführt wurde, jedoch nicht vom Finanzamt direkt einbehalten wird. In Bayern bezahlen Sie etwas weniger Kirchensteuer, als in anderen Bundesländern (8% statt 9% der Lohn- bzw. Einkommenssteuer).

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, das Kirchgeld sei eine freiwillige Gabe, ist es tatsächlich so, dass jedes Gemeindeglied ab 18 Jahren mit eigenem Einkommen kirchgeldpflichtig ist. Dazu gehören auch Auzubildende und Rentner.

Warum sollte ich das Kirchgeld bezahlen?

Es ist eine bayrische Besonderheit, dass das "fehlende" eine Prozent der Kirchensteuer als sogenanntes Kirchgeld der jeweiligen örtlichen Kirchengemeinde direkt zugute kommt. Es fließt also nicht in den "großen Topf", sondern wird bis auf den letzten Cent für die Belange der eigenen Kirchengemeinde eingesetzt. Deshalb werden Sie einmal im Jahr im sogenannten Kirchgeldbrief gebeten, mit dieser direkten Kirchensteuer Ihre Ortskirchengemeinde St. Martin zu unterstützen. Das Besondere dabei: Sie stufen sich Ihrem Einkommen entsprechend selbst ein. Eine enstprechende Tabelle finden Sie im Kirchgeldbrief.

Das Kirchgeld ist übrigens steuerlich absetzbar!

Wir danken Ihnen sehr für all Ihre Unterstützung!

Bei Fragen zum Kirchgeld wenden Sie sich an unser Pfarramt.

Weitere Informationen zum Kirchgeld finden HIER.

Zur Kirchensteuer finden Sie HIER Informationen.