Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 13.03.2024 die Gebührenordnung des Kolumbariums der Stadtkirche Schwabach geändert wird.
Die Ordnungsänderung wurde mit dem Schreiben der Evang. –Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 15.05.2024 (Az. 68/52) kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt auf (bis Ende August)